Fragen zu deinem Ticket?

Schutz vor Lastenausgleich, Vermögensabgabe & Enteignung – Praxiswochenende

Intelligente Vermögenssicherung in unsicheren Zeiten, Erich Hambach erklärt wie es geht.

➤ Einlass: 08:30 Uhr

23. November 2024 08:30 - 24. November 2024 16:30 HILTON MAINZ, Rheinstrasse 68, 55116 Mainz

Die Enteignung kommt und die Spatzen pfeifen es längst von jedem Dach!

In diesem 2-Tages-Seminar informiert Erich Hambach zu Beginn über die drakonischen Maßnahmen und Gesetze was konkret auf alle zukommt, denn nur wer weiß, was ihn erwartet, ist auch in der Lage sich erfolgreich zu wehren.

Und dass wir höchstwahrscheinlich kurz vor dem Beginn des größten „legalen“ staatlichen Raubzuges stehen, wird wohl kaum jemand noch bezweifeln. Zu groß und zu deutlich sichtbar sind die Signale hierfür.

90 % des Seminares dienen aber dem Aufzeigen der wichtigsten Strategien zum Schutz des Eigentums und des eigenen Vermögens.

Mit fundiertem Fachwissen und ganzheitlichem Blick, wie kaum ein zweiter im deutschsprachigen Raum, erläutert Erich Hambach die folgenden Schwerpunkte und wie diese funktionieren:

Zu den Bereichen Kryptowährungen, Bankkonten, Euro im Vergleich zu anderen Währungen, Aktien, Sachwerte, Beteiligungen, Versicherungen, Staatsanleihen, alternative und regionale Projekte erhalten die Teilnehmer zahlreiche lösungsorientierte Informationen.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz der eigenen Immobilie (selbstgenutzt oder vermietet), aber auch die Sicherung von Geldvermögen wird konkret aufgezeigt.

Zum Ende des Seminares wird es noch eine großen Fragen-Antwortblock geben, sodass möglichst keine Fragen offenbleiben.

Alle Teilnehmer sind im Anschluss in der Lage, zu erkennen, welcher Lösungsweg für sie der richtige ist, um diesen dann konkret anzugehen. Im Seminarpreis sind neben Speis und Trank zahlreiche (digitale) Unterlagen und Informationen ebenso enthalten, wie die wichtigsten Vorlagen zur Umsetzung.

Neben einem Überblick zu den geplanten Enteignungsmaßnahmen, geht es vor allem darum, wie jeder Teilnehmer die eigene Immobilie, aber auch andere Vermögenswerte schützen kann. Ziel des Seminares ist es, dass alle offenen Fragen der Teilnehmer geklärt sind und dass jeder in der Lage ist den für ihn geeigneten Lösungsweg zu erkennen und – falls gewünscht – mittels individueller Unterstützung die passende Lösung umzusetzen.

Der zeitliche Ablauf des Wochenendes:

Tag 1 – 23.11.24 (Samstag )

  • Kaffee-Empfang ab 8:30 Uhr
  • Einlass 9:15 Uhr
  • Beginn 10:00 Uhr
  • Ende Tag 1 um 17:00 Uhr

Tag 2 – 24.11.24 (Sonntag)

  • Kaffee-Empfang ab 8:30 Uhr
  • Einlass 9:15 Uhr
  • Beginn 10:00 Uhr
  • Ende Tag 2 gegen 16:30 Uhr

Der Förderbeitrag in Höhe von 720,– Euro beinhaltet die Teilnahmeberechtigung am zweitägigen Praxiswochenende des Hambacher Kulturförderverein e.V., mit Erich Hambach.

Verpflegung und (alkoholfreie) Getränke sind inkludiert. An beiden Tagen jeweils ein Frühstückskaffee-Empfang, je 1 Kaffeepause am Vormittag und am Nachmittag sowie der Mittagstisch.

Hinweis: Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind während der beiden Tage generell nicht gestattet. Mobiltelefone am besten daheim oder im Auto lassen, vor Ort aber nur im ausgeschalteten Zustand zulässig.

Ticket-Typ Preis Warenkorb
Schutz vor Lastenausgleich, Vermögensabgabe & Enteignung - Praxiswochenende 720,00  inkl. MwSt.

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✔ Freie Platzwahl

Dieser Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Veranstalterinformationen (klicken zum Aufklappen)

Veranstalter: Hambacher Kulturförderverein e.V., Tal 44, 80331 München, E-Mail: hambacherverein@gmx.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
für den Erwerb einer Tagesfördermitgliedschaft zur Teilnahme an der jeweiligen Vereinsveranstaltung oder einer öffentlichen Versammlung, veranstaltet durch den Verein: Hambacher Kulturförderverein e.V., Tal 44, 80331 München, im Internet über die Ticketplattform Krasser Guru GbR, Vorverkaufsstellen oder an der Tageskasse.
Diese AGBs ergänzen die AGBs der Krasser Guru GbR und gelten zusätzlich. In Punkten, in welchen diese hier vorliegenden AGBs und die AGBs der Krasser Guru GbR unterschiedliche Regelungen aufweisen oder gar widersprechen, haben die diesbezüglichen Regelungen der AGBs der Krasser Guru GbR Vorrang.
Geltungsbereich dieser AGB

1.1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und Käufe von Tagesfördermitgliedschaften zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung, z.B. Vorträge, Webinare, öffentliche Versammlung etc., veranstaltet durch den Verein: Hambacher Kulturförderverein e.V. (nachfolgend „HKV“ genannt) , die auf der Grundlage einer Online Bestellung im Internet erfolgen, gleichwohl, ob die Bestellung aufgrund einer Einladung unentgeltlich oder aber im Rahmen des entgeltlichen Erwerbs einer Zugangs- bzw. Zutrittsberechtigung erfolgt. Sie gelten daher für den Erwerb einer jeweiligen Teilnahmeberechtigung zur jeweiligen Vereinsveranstaltung. Als „Besteller“ oder „Kunden“, bzw. Tagesfördermitglieder im HKV im Sinne dieser AGB gelten natürliche und juristische Personen, die eine Internet-Kartenbestellung im Rahmen des Internet-Ticketing-Service der Krasser Guru GbR in Anspruch nehmen. Sie erklären durch die Bestellung unwiderruflich, zu der Aufgabe der Bestellung und der Vereinbarung der AGB rechtlich befugt zu sein.
1.2. Abweichende Vereinbarungen
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter HKV ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind; wobei eine solche Bestätigung in der Form einer E-Mail-Nachricht erfolgt, die auf Gefahr des Bestellers reist, dem auch der Beweis obliegt, dass eine solche Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist.
1.3. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungs- oder Versammlungsstätte bildet einen ausdrücklichen Bestandteil dieser AGB. Sie wird mit diesen AGB vereinbart; die Vereinbarung erfolgt in der Reihenfolge, dass zunächst die Bestimmungen dieser AGB und dann die weiteren Bestimmungen der Hausordnung gelten. Die entsprechende Hausordnung - sofern eine solche existiert - der jeweiligen Veranstaltungsstätte oder Versammlungsstätte liegt dort zur Einsicht auf.

Vertragsabschluss

2.1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden – Angebot – und deren Annahme durch den HKV zustande. Mit der Bestellung (2.2.) werden zugleich die AGBs der Krasser Guru GbR und diese AGB wirksam vereinbart. Der Besteller bestätigt damit, im Falle der Aufgabe dieser Bestellung zugleich diese AGB gelesen zu haben und sie als Bestandteil des Vertrages ausdrücklich und ohne Vorbehalt anzuerkennen. Diese Bestätigung ist eine Voraussetzung des Geschäftsabschlusses.

2.2. Angebot und Bestellung
Das Angebot für einen Vertragsabschluss erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des im Internet durch die Krasser Guru GbR bereitgestellten Bestellformulars durch den Kunden. Die Absendung erfolgt durch Anklicken des Feldes „Kaufen. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Feld „Kaufen“ durch den Kunden angeklickt wird. Krasser Guru GbR übermittelt dem Kunden einen Kartenausdruck und, soweit die Bestellung entgeltlich erfolgt ist, auch einen Rechnungsbeleg. Verbindliche Zahlung ist Voraussetzung der Zurverfügungstellung des Kartenausdrucks. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen.

2.3. Zugangsberechtigungen / Karten
2.3.1 nummerierte Namenskarten
Falls im jeweiligen Event hier auf krasser.guru so angegeben, werden ausschließlich nicht übertragbare, auf Namen und je nach Location mit Platznummern versehene Karten ausgegeben. Die jeweilige Karte ist daher nur für die Person mit dem auf der Karte angegebenen registrierten Namen gültig.

2.3.2 Namenskarten ohne Nummerierung
Falls im jeweiligen Event hier auf krasser.guru so angegeben, werden ausschließlich nicht übertragbare, auf Namen ausgestellte Karten ausgegeben. Die jeweilige Karte ist daher nur für die Person mit dem auf der Karte angegebenen registrierten Namen gültig.

2.4. Zeitlich begrenztes Vereinsmitglied
Jede Person die ein Ticket für eine Veranstaltung oder Versammlung erwirbt, ist für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung oder Versammlung automatisch Fördermitglied im Verein Hambacher Kulturförderverein e.V.. Die Mitgliedschaft ist am jeweiligen Veranstaltungstag gültig, bzw. an den jeweiligen Veranstaltungstagen. Diese Mitgliedschaft (Tagesfördermitgliedschaft(en)) erlischt automatisch nach dem Ende der jeweiligen Veranstaltung oder Versammlung.

2.5. Verbot der Weitergabe der Karten
Eine Übertragung und/oder Weitergabe dieser Karten, aus welchem Grunde auch immer, ist nicht statthaft. Für jeden Fall der Weitergabe trifft den HKV keine wie immer geartete Haftung und sind alle Ansprüche gegen den HKV ausgeschlossen. Ebenso kommt unter solchen Voraussetzungen weder ein Vertrag mit der Krasser Guru GbR zustande noch mit dem Veranstalter dieser Tagesvereinsveranstaltung, dem HKV. Auch sind alle anderen Ansprüche, z.B. wegen deliktischer, quasi-deliktischer und anderer Haftung des HKV ausgeschlossen.

Preise und Kosten

3.1 Preise

Eine Tagesfördermitgliedschaft im HKV für den Veranstaltungs- oder Versammlungstag beinhaltet den Preis der Teilnahme- bzw. Zugangsberechtigung. Der Erwerb dieser im Zusammenhang mit der Tagesfördermitgliedschaft berechtigt zum Besuch und/oder Onlineteilnahme der jeweiligen Vereinsveranstaltung des HKV, siehe wie vorstehend unter Punkt 1.1 dieser AGB genannt. Die Preise (Tagesfördermitgliedschaften) sind auf der Internetseite www.krasser.guru ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung dort angeführten Preise.

3.2. Preisänderungen
Preisänderungen, die nicht vom HKV ausgehen oder aus anderen zwingenden Gründen erfolgen, werden vom HKV weiter verrechnet.

Fälligkeit, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

4.1. Fälligkeit

Der Gesamtpreis inklusive aller Gebühren ist bei Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig und unverzüglich zu bezahlen. Der Kunde leistet den angegebenen Gesamtbetrag mittels einer der auf der Internetseite www.krasser.guru verfügbaren Zahlungsmethoden. Die Zahlung gilt erst im Zeitpunkt der endgültigen und vorbehaltlosen Gutschrift des entsprechenden Betrages als erfolgt.
4.2. Ausdrücklicher Eigentumsvorbehalt

Die bestellten Zugangs- bzw. Teilnahmeberechtigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Krasser Guru GbR. Bis zu dem Übergang des Eigentums an den Besteller ist jede Verfügung des Bestellers über die von ihm bestellten Karten, gleichwohl, in welcher Form diese auch immer erfolgt, nicht zulässig. Im Besonderen ist die Weitergabe/Überlassung der bestellten Karten nicht möglich. Erfolgte Bestellungen können nicht geändert werden.

Ticketzuweisung / Ticketing

5.1. Zuweisung

Krasser Guru GbR stellt nach vertragsgemäßem Eingang des Rechnungsbetrages die bestellten Karten direkt zum Ausdruck zur Verfügung, haftet aber nicht für Übertragungsfehler und andere technische Gebrechen, die den Account des Bestellers betreffen.

5.2. Keine weitere Zustellung
Eine weitere Zusendung der Karten ist nicht vorgesehen. Im Besonderen werden weder verlorene Stücke nachgeschafft noch Duplikate erstellt.

Technische Vorrausetzung für die Zuweisung bestellter Eintrittskarten

6.1. Technische Voraussetzungen

Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, sicherzustellen, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Kartenbestellung, die Kartenlieferung und den Ausdruck der gelieferten Karten gegeben sind. Eine gültige Eintrittskarte hat mindestens eine 300dpi- Auflösung aufzuweisen und darf nicht in „Economy-Qualität“ gedruckt sein. Verwendung von weißem Papier im Format A4/Letter. Der Ausdruck muss in Originalgröße (100%) erfolgen.

6.2. Barcode
Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass der auf der Eintrittskarte befindliche Barcode/QR-Code weder beim Ausdruck noch zu einem späteren Zeitpunkt verwischt oder beschädigt wird.

6.3. Reklamationen
Reklamationen wegen unrichtiger oder unvollständiger Zurverfügungstellung der Karten, technischer oder anderer Mängel derselben sind unverzüglich schriftlich per E- Mail (hambacherverein@gmx.de) an den HKV bekannt zu geben, das bei sonstigem Ausschluss jeden Anspruches. Es besteht daher eine unverzügliche Rügepflicht. Zufällige Folgen von Datenverlust und dergleichen treffen den Besteller. Der HKV haftet nicht für Datenverluste und für sonstige Folgen der Inanspruchnahme des Internet-Ticketing durch den Kunden, das einen besonderen Service darstellt. Auch ungewollte Folgen aus dieser Benutzung, Datenmissbrauch durch Dritte, Bekanntwerden von Daten und Verstöße gegen die Bestimmungen, die den Datenschutz angehen durch Dritte und Erfüllungsgehilfe vom HKV führen zu keiner Haftung des HKV, das gilt im Besonderen für höheren Zufall und andere Folgen der Datenverwendung und der elektronischen Bezahlung.

7. Rücktritt, Verschiebung der Veranstaltung, Höhere Gewalt, eventuelle Änderungen
Der HKV behält sich vor, die Veranstaltung zeitlich und räumlich zu verändern, abzusagen, zu verschieben oder zu verlagern.
7.1 Rücktritt des Bestellers
Ein Rücktritt des Bestellers ist ausgeschlossen. Bezahlte, aber nicht verwendete Karten verfallen. Sie können daher weder zurück gegeben, noch weitergegeben werden.

7.2. Rücktritt des HKV
Der HKV ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen auch dann vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist; in einem solchen Fall erfolgt der Rücktritt durch Gutschrift des bereits bezahlten Rechnungsbetrages an den Kunden (Gesamtpreis abzüglich Kosten von Krasser.guru und abzüglich Kosten des vom Kunden verwendeten Zahlungsdienstleister ergibt den Erstattungsbetrag).
7.3 Verschiebung der Veranstaltung aufgrund von Auflagen irgendeiner Art seitens der ggf. zuständigen Behörden, oder aufgrund nicht zumutbarer behördlicher Auflagen oder anderer, Covid-19-bedingter und/oder krisenbedingter Gründe und/oder noch nicht bestehender, nach dem 1.02.2023 eingeführter gesetzlicher Regelungen, Bestimmungen oder Verordnungen.

Der HKV ist berechtigt die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt in der Zukunft zu verschieben, an welchem die Veranstaltung dann durchgeführt wird. Der spätest mögliche, diesbezügliche Zeitpunkt ist der 730te Tag nach dem jeweils ursprünglich geplanten Veranstaltungstag.
Im Falle einer solchen Verschiebung, aus Gründen wie im ersten Absatz dieses Punkt 7.3 dieser AGB dargelegt, behalten die erworbenen Karten ihre Gültigkeit bis zum vom HKV definierten Ersatztermin.
8.1 Kartenverlust

Verlorene Karten werden nicht ersetzt; sie sind neu zu kaufen. Der Kartenverlust ist dem HKV nachweislich schriftlich bekannt zu geben. Der Besteller haftet für einen Missbrauch der Karten durch dritte Personen und die tatsächlichen Folgen hieraus.
Daten, Verwendung, Weitergabe, Registrierung, Zustimmung nach TKG und DSGVO
Die Privatsphäre und den Schutz von persönlichen Daten nehmen wir sehr ernst. Nachfolgende Erklärung soll einen Überblick geben, wie der Schutz von persönlichen Daten beim HKV (Veranstalter) gewährleistet wird.

9.1. Datenschutz
Die gesammelten Daten werden vom HKV zum Zweck der Serviceverbesserung verwendet. Der HKV benutzt die erhobenen Daten um unsere Inhalte einschließlich der Angebote auf die persönlichen Interessen der Nutzer auszurichten und diese über Entwicklungen und Neuigkeiten zu unterrichten. Es gelten weiter die Bestimmungen des Punktes 6.3. dieser AGB.

9.2. Zustimmungserklärungen
Mit Bekanntgabe der eingesetzten Daten wird der Verwendung dieser Daten in den Informationssystemen des HKV und der Krasser Guru GbR zu Zwecken der Informationsbekanntgabe für Veranstaltungen des Vereines zugestimmt. Das gilt auch als eine Zustimmungserklärung im Sinne der Bestimmungen des TKG und der DSGVO. Ein Widerruf ist jederzeit ausschließlich schriftlich möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Weiters wird im Falle eines Gutscheincodes eines Ausstellers der Übermittlung dieser Daten an diesen Aussteller zum Zwecke des Marketings für eigene Produkte zugestimmt. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Es gelten weiter die Bestimmungen des Punktes 6.3. dieser AGB.

9.3. Datenverwendung
Um unser Angebot inhaltlich zu verbessern, analysieren wir auch das Verhalten unserer Fördermitglieder auf unserer Website. Die bei uns gespeicherten Informationen verwenden wir auch, um unseren Service ständig zu verbessern und die Inhalte unserer Website auf die Interessen der Nutzer abzustimmen. Um dies auch in Zukunft bieten zu können, erlauben wir uns, Statistiken über die Besucher bzw. deren Verhalten und darauf bezogene Site-Information zu erheben. Diese werden jedoch so weit zusammengefasst, dass einzelne Personen nicht mehr identifizierbar sind.

9.4. Kontaktdaten
Bei Formularnutzung, sind gewisse Angaben zur Person zwingend. Es werden Angaben wie z.B. ihr persönlicher Name, ihre Telefonnummer und ihre E-Mail-Adresse abgefragt, in besonderen Fällen auch Ihre Anschrift. Diese und andere abgefragte Daten sind im Sinne einer effizienten Bearbeitung der Anliegen durch den HKV unbedingt bekannt zu geben.

9.5. Foto und Videoaufnahmen
Foto-/Audio-/Videoaufnahmen für die Produktion einer öffentlichen und zum Kauf angebotenen DVD/BluRay, sowie in einem PPV (Pay per View) Portal, über die jeweilige Veranstaltung mit allen Vorträgen und sonstigen Beiträgen, künstlerischen Darbietungen und Podiumsdiskussionen.
Der Besucher der jeweiligen Veranstaltung, zu der er eine Zugangs- oder Teilnahmebestätigung durch einen Förderbeitrag erworben hat, erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, im Rahmen der o.g. Produktion (nachfolgend „Produktion“ genannt) als Vortragende / Mitwirkende / Besucher unentgeltlich teilzunehmen. Der Vortragende / Mitwirkende / Besucher räumt dem Verein Hambacher Kulturförderverein e.V. das Recht ein, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen“ genannt) von seiner Person im Rahmen der gesamten Produktion zu machen. Ich übertrage dem Verein HKV an diesen Aufnahmen ausschließlich zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt sämtliche im Zusammenhang mit meiner Mitwirkung bei mir entstehenden oder von mir hierfür erworbenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte. Ich gestatte dem Verein HKV, dass aufgenommene Material unter Wahrung der (Urheber-) Persönlichkeitsrechte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu synchronisieren oder in andere Werkformen zu übertragen. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leite ich keine Rechte (z. B. Entgelte) ab. Alle Ansprüche an den Verein HKV und deren Lizenznehmer sind abgegolten. Es können keine, auch nicht im nachhinein, Forderungen mehr gestellt werden. Mit dieser Zustimmung sind alle Forderungen gegenüber der jeweiligen Veranstaltung und dem Verein HKV und Ihrer Auftraggeber abgegolten. Diese Zustimmung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

9.6 Web-Analyse und Datenschutz
Vorrangig gelten hierzu die diesbezüglichen Bestimmungen der Krasser Guru GbR, einzusehen bei:
https://krasser.guru/datenschutz/

Gewährleistung / Haftung

10.1. Grundlegende Regel

Der HKV bedient sich zu der Abwicklung des Ticketing entsprechender Fachunternehmer, die zur Erbringung dieser Leistungen befugt sind. Das gilt sowohl für den Bereich der Administration der Zugangskontrolle, wie auch für den Bereich der Ticketbestellungen/Ticketkäufe und der Abwicklung der Zahlungen. Soweit Ansprüche gegen den HKV bestehen, die die Leistungen der Fachunternehmen als Erfüllungsgehilfe betreffen, ist jeder Anspruch gegen den HKV mit den Ansprüchen begrenzt, die der HKV im Rahmen eines Rückgriffes einbringlich machen kann.

10.2. Mitwirkungsverpflichtung im Haftungs-/Gewährleistungsfall
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass nur eine sofortige Anzeige von Sach- und Rechtsmängeln unter gleichzeitiger nachweislicher Verständigung vom HKV eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass allenfalls gegen den HKV gerichtete Ansprüche entsprechend verfolgt werden können und ein allfälliger Schaden minimiert werden kann. Folgen, Schäden und Ansprüche, die dadurch (mit-)entstehen, dass Besteller die Anzeige eines Mangels und/oder eines anderen rechtserheblichen Umstandes unterlassen, sind von jedem Ersatz durch den HKV ausgeschlossen.

10.3. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend Anderes geregelt ist. Die Besteller sind bei sonstigem Verfall aller Gewährleistungsansprüche zur sofortigen Mängelrüge verpflichtet. Diese hat schriftlich per Brief, nachweislich, an die Geschäftsadresse des HKV zu erfolgen (Hambacher Kulturförderverein e.V., Braunautal 16, 85625). Soweit gesetzlich zulässig, werden die Gewährleistungsfristen auf sechs Monate herabgesetzt; grundsätzlich erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss von Ansprüchen wegen Mangelfolgeschäden. Der HKV übernimmt keine wie auch immer geartete Gewährleistung für die Leistungen der Aussteller der Fachmesse und die Qualität der Ausstellungen so wie der Vorträge und künstlerischen Beiträge.

10.4. Schadenersatzansprüche
Die Haftung auf Schadenersatz wegen des Ersatzes von Sach- und Vermögensschäden, die nicht an der Kaufsache selbst eingetreten sind, ist auf Fälle vorsätzlichen und oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Der HKV schließt jede Haftung für Schäden, die von Dritten verursacht worden sind, ausdrücklich aus. Soweit eine Haftung des HKV gegeben ist, gilt diese nur für jene Schäden, die typischerweise mit dem Kartenbestellungsvertrag verbunden sind und ist nur im Falle vorhersehbarer, typischer Schäden gegeben. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und vergleichbare Ansprüche, insbesondere den Ausfall von Gewinnerzielungsabsichten und dergleichen ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den HKV verjähren binnen sechs Monaten nach dem Kartenbezug, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Karte, also die Zugangsberechtigung im Internet zur Verfügung gestellt wurde.

10.5. Ausschluss einer jeden Haftung
Im Falle der Weitergabe der Eintrittskarten an Dritte ist jede Haftung vom HKV ausgeschlossen. Der HKV übernimmt für die Richtigkeit der im Internetauftritt zum Ticketerwerb (www.krasser.guru) wiedergegebenen Daten keine Gewähr.

10.6. Beschränkung einer jeden Haftung
Jede Haftung vom HKV ist weiters durch die Rückgriffsrechte des HKV an deren Erfüllungsgehilfen im Geltungsbereich dieser AGB beschränkt.
10.6 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
10.7 Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
Allgemeine Bestimmungen

11.1. Anwendbares Recht
Jeder Vertrag, der aufgrund einer Bestellung zustande kommt, unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des deutschen materiellen Rechts mit Ausnahme der Verweisungsbestimmungen dieses Rechts.
Für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung oder Versammlung gilt insbesondere das deutsche Vereinsrecht, da es sich immer um eine Vereinsveranstaltung des HKV ist.

11.2. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Streitigkeiten aus der Bestellung, dem Vertrag und allen damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten ist München.

11.3. Erkundigungspflicht des Bestellers
Das Angebot vom HKV zum Erwerb von Eintrittskarten bzw. Zugangsberechtigungen über das Internet entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, sich rechtzeitig und umfassend über die einschlägigen Einreisebestimmungen in die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere über die eventuelle Erforderlichkeit eines Visums zu informieren. Der HKV haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung für den Kunden ergeben könnten.

11.4. Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen für Verbraucher
Bestimmungen deutschen Rechts Verbraucher betreffend, sind nicht anzuwenden. Diese AGB beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, welche auf dem Ticket für die erworbene Tagesfördermitgliedschaft genannt ist. Diese Veranstaltung oder Versammlung ist immer eine Vereinsveranstaltung des HKV. Jeder Besucher der Veranstaltung tut dies als Fördermitglied des HKV (Tagesfördermitgliedschaft). Es gilt insbesondere Punkt 11.1 dieser AGBs.

11.5 Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck der Parteien am nächsten kommen.

11.6. Sonderdienste, Verwendung der Karten als Fahrscheine
Für Sonderdienste, Fahrtgelegenheiten, Transportmöglichkeiten, soweit diese in Kooperation mit anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, haftet der HKV überhaupt nicht. Die Inanspruchnahme dieser Dienste bewirkt zugleich einen entsprechenden Anspruchsverzicht.

11.7 Salvatorische Klauseln
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand Februar 2024

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