28. November 2025 17:30 - 20:30 Karlsruhe
Dr. Sabine C. Stebel & Holger Reißner
Liebe NNB‘ler, liebe Interessierte,
auf vielfachen Wunsch werden Frau Dr. Stebel und Holger Reißner ein zweites Mal zum Thema Spikes und Shedding nach Karlsruhe kommen.
Das Netzwerk Nordbaden lädt herzlich zu einer außergewöhnlichen Veranstaltung ein am
Freitag 28.11.2025
17:30 Uhr: Einlass und Beginn der Testungen, weitere Tests auch während des Vortrags.
18:30 Uhr: Vortrag ,,Methylenblau – Wirkungsweisen bei Spike-Belastungen“ und Erklärung zu Bedeutung und Folgen der BAU-Werte.
Frau Dr. Stebel und Holger Reißner sind vielen bekannt aus den sozialen Medien, wo sie sich mit großem Engagement und Fachwissen zu gesundheitlichen Themen einsetzen, insbesondere zum Themenkreis „Spikes und Shedding“. Beide genießen eine breite Wertschätzung. An diesem Abend erhältst du beeindruckende Einblicke in die Anwendung von Methylenblau als mögliches Mittel zur Heilung und zur Reduktion von Spikes.
Möchtest du wissen, wie hoch deine Antikörper-Werte sind? Leidest du an Shedding, unklaren Symptomen? Oder hast du dich impfen lassen?
Wir wenden uns gemeinsam dem Thema Spikes und Shedding zu, deren Bedeutung, möglichen Auswirkungen und ganz besonders dem begleitenden Test, mit dem interessierte Teilnehmer prüfen können, ob bei ihnen Spikes vorhanden sind. Für diejenigen, welche sich schon am letzten Themenabend im Juli 2025 hatten testen lassen, besteht die Möglichkeit einer Nachtestung.
Bitte beachten:
• Die IgG-Messung dient nicht dem Nachweis akuter Entzündungen. Solche Prozesse lassen sich differenzierter über Interleukin-Werte beurteilen.
• Der IgG-Test hat sich jedoch als international anerkannter, einfacher und kosteneffi-zienter Screening-Standard etabliert. Die Probe-Entnahme erfolgt über einen kurzen Stich in die Fingerkuppe – ein kleiner Blutstropfen ist ausreichend. Nach kurzer Wartezeit bekommst du eine individuelle Auswertung.
Teilnehmen können alle, mit oder ohne mRNA-Impfung.
Zur persönlichen Vorbereitung und weiteren Information findest du hier einige interessante Videos :
• https://youtube.com/watch?v=i9LnufavYwA&si=4mfX0Snus4eVoNDM
• https://www.youtube.com/watch?v=CXCfEnYDOlg
• https://youtube.com/live/rFFzIqc1oro?si=Ek5ndwDiT49fffJ2
• https://www.youtube.com/watch?v=XV3yhTJ9WuQ
Kosten:
Eintritt für den Vortrag: 10,- €
Spike-Protein-Test: 25,- €
Vortrag & Test zusammen: 35,- €
Nach deiner Anmeldung erhältst du 2 Tage vor der Veranstaltung per Mail den genauen Ort mitgeteilt.
Wir freuen uns auf einen anregenden und erkenntnisreichen Abend!
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| Dr. Sabine C. Stebel & Holger Reißner – Vortrag und SPIKE-Testung |
10,00 € – 35,00 € inkl. MwSt. |
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Veranstalter: NNB – Netzwerk Nordbaden n.e.V., Bahnhofstraße 58, 76316 Malsch, info@netzwerknordbaden.de
AGB des Veranstalters (klicken zum Aufklappen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung des Netzwerk Nordbaden n.e.V.
Veranstalter: Netzwerk Nordbaden n.e.V.| Bahnhofstraße 58 | 76316 Malsch
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für Veranstaltungen des o.g. Vereins, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite www.netzwerknordbaden.de.
2. Anmeldung und Vertragsschluß
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Plattform des Veranstalters, ggf. per Email oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluß eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluß eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via Email bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Preise
3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muß vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muß zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsabschluß fällig und spätestens am Veranstaltungstag.
4.2. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbe-sondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.
Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
5. Widerrufsrecht
5.1. Widerrufsbelehrung
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Widerrufsrecht:
Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Email) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:
Netzwerk Nordbaden n.e.V. | Bahnhofstraße 58 | 76316 Malsch | Veranstaltung@netzwerknordbaden.de
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluß und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er der Veranstalter insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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5.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen.
6. Rücktritt/Storno
6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per Email gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
a) Bei Rücktritt/Storno bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10%, mindestens aber 5,00 € erstattet.
b) Bei Rücktritt/Storno ab 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung.
6.2. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben.
7. Leistungen
7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß der Veranstaltung geltend zu machen.
7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.
7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahme-gebühr.
8. Absage der Veranstaltung
8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.
8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung aus dringlichen Gründen behält das erworbene Ticket seine Gültigkeit. Der Veranstalter veranlaßt einen Ersatztermin innerhalb der nächsten 12 Monate. Ist die Möglichkeit eines Ersatztermines nicht gegeben, erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 30 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.
9. Urheber- und andere Rechte
9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
10. Bildmaterial/Fotografien
10.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, daß der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, verviel-fältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
11. Haftung
11.1. Der Veranstalter haftet
• bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
• im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
11.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
• Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
• Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners,
• Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale,
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit .
11.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflußbereiches hervorgerufen werden.
11.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Schlußbestimmungen
12.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Ettlingen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.