I.
„Sanktionen des europäischen Rates gegen deutsche Journalisten“
Vortrag von Rechtsanwältin Dr. Verena Wester
Mit dem 17. Sanktionspaket gegen Russland hat der EU-Rat am 20. Mai 2025 eine neue Grenze überschritten: Erstmals wurden zwei EU-Bürger – die Journalisten Thomas Röper („Antispiegel“) und Alina Lipp („Neues aus Russland“) – allein wegen ihrer kritischen Berichterstattung auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Die Folgen sind existenzbedrohend: Vermögenseinfrierung, Reiseverbot in die EU und massive Einschränkungen der Berufsausübung.
Seit Sommer 2025 wehren sich beide Journalisten juristisch gegen diesen Eingriff in Meinungs- und Pressefreiheit. Unter Vermittlung der Anwälte für Aufklärung e.V. hat die EU-Spezialistin Rechtsanwältin Dr. Verena Wester Klagen vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg erhoben mit dem Ziel, die Sanktionierung für rechtswidrig erklären zu lassen.
In ihrem Vortrag berichtet Dr. Wester über den aktuellen Stand der Verfahren, legt gravierende Begründungsfehler des EU-Rates offen und analysiert den Fall u.a. anhand der EU-Grundrechte-Charta und der EMRK. Deutlich wird dabei eine Entwicklung behördlicher Willkür auf EU-Ebene, die rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlt – sichtbar auch im Fall des Schweizer Militäranalysten und Bestsellerautors Jacques Baud.
Ein hochaktueller Vortrag zur Frage, was auf dem Spiel steht, wenn Pressefreiheit durch EU-Sanktionen zur Verfügungsmasse wird.
II.
„Die truppenfeindliche Entwicklung der wehrrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts“
Vortrag von Rechtsanwalt Göran Thoms
Die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Wehrrecht markiert einen dogmatischen und rechtspolitischen Bruch. Unter dem Deckmantel überzogener Gehorsamspflichten werden Schutzmechanismen für Untergebene zurückgedrängt, das Befehlsrecht ausgeweitet und die Kameradschaft als rechtliches Schutzgut faktisch entwertet.
Exemplarisch steht hierfür die bis heute höchst umstrittene Rechtsprechung zur Impfpflicht für Soldaten (u.a. die Entscheidungen der Wehrdienstsenate 2022/2023), in der das Gericht Abwägungsmaßstäbe verschoben, massive Grundrechtseingriffe normalisiert und den soldatischen Remonstrationsschutz weiter verengt hat.
Rechtsanwalt Göran Thoms legt in seinem Vortrag offen, wo und warum das BVerwG seine eigene wehrrechtliche Linie verlässt – und welche Folgen dies für Disziplinarrecht, Befehlsgehorsam und Innere Führung hat.
Ein Vortrag für ein fachkundiges Publikum, das juristische Autorität kritisch prüft und nicht mit Unfehlbarkeit verwechselt.
III.
„Corona-Justiz, Schweigen, Rehabilitierung – Warum es ohne ein Corona-Rehabilitierungsgesetz keine Versöhnung geben kann“
Vortrag von Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg:
Die öffentliche Auseinandersetzung zwischen dem US-amerikanischen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) macht sichtbar, was lange verdrängt wurde:
In welchem gigantischen Ausmaß maßnahmenkritische Ärztinnen und Ärzte ins Visier von Justiz und Berufsrecht geraten sind – nicht wegen Kunstfehlern, sondern wegen abweichender Meinungen. Verfahren, Berufsverbote, Strafverfolgung: Die Corona-Zeit hat tiefe rechtliche und gesellschaftliche Gräben hinterlassen. Aufarbeitung wurde versprochen – doch Verantwortung bleibt aus.
Rechtsanwältin Beate Bahner stellt unbequeme Fragen:
• Warum kann es ohne ein Corona-Rehabilitierungsgesetz keine Versöhnung geben?
• Und was bedeutet noch „Rechtsstaat“, wenn Recht rückwirkend politisch wirkt?
Ein kritischer Vortrag für ein Publikum, das Erinnerung nicht mit Vergessen verwechselt und für das Aufarbeitung unverzichtbar ist.
Diskussion ausdrücklich erwünscht.
Bei Schwerbehinderung mit Begleitperson: Schreiben Sie vor Bestellung bitte eine Email an info@krasser.guru
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